Verfolgt ein Verein ausschließlich Ziele, die der Allgemeinheit dienen, kann er als gemeinnützig anerkannt werden. Dann wird
er steuerlich bevorzugt behandelt und kommt leichter in den Genuss von öffentlichen Fördermitteln. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit kann für die Finanzplanung eines Vereins wichtig sein. Das Finanzamt prüft die Voraussetzungen anhand des Vereinszwecks und der tatsächlichen Tätigkeit des Vereins. Am besten stimmen Sie den Entwurf der Vereinssatzung nicht nur mit Ihrem Notar, sondern auch mit dem zuständigen Finanzamt ab, damit die Satzung nicht schon kurz nach der Gründung geändert werden muss.